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wir freuen uns Sie auf der Homepage unserer Hausarztpraxis in Rheinbischofsheim begrüßen zu dürfen.
Wir stehen Ihnen in allen Fragen rund um die hausärztliche Versorgung zur Seite und betreuen Sie entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse. Bitte zögern Sie nicht, sich bei offenen Fragen, Termin- oder Rezeptwünschen mit uns in Verbindung zu setzen.
Ihr Praxisteam
Facharzt für Innere Medizin
Facharzt für Allgemeinmedizin
Notfallmedizin
Facharzt für Allgemeinmedizin
Praxisinhaber 1980-2018
Facharzt für Allgemeinmedizin
Akupunktur
Praxisinhaber 1991-2018
Facharzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für Anästhesie
Notfallmedizin
Weiterbildungsassistentin Allgemeinmedizin
Weiterbildungsassistent Allgemeinmedizin
Facharzt Anästhesie
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Weiterbildungsassistentin Allgemeinmedizin
Weiterbildungsassistentin Allgemeinmedizin
Fachärztin Innere Medizin
Medizinische Fachangestellte
Qualitäts- und Terminmanagement
Datenschutz
Medizinprodukte
Medizinische Fachangestellte
Praxismanagement
DMP
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Notfallmanagement
Apparative Diagnostik
Zusatzbezeichnung Notfallfachkraft
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Labormanagement
Medizinische Fachangestellte
Terminmanagement
DMP
Medizinische Fachangestellte
Terminmanagement
Zusatzbezeichnung Notfallfachkraft
Notfallmanagement
Betriebswirtin BA
Praxisorganisation
Qualitätsmanagement
Medizinische Fachangestellte
Gesundheit- und Krankenpflegerin
Apparative Diagnostik
Medizinische Fachangestellte
Medizinische Fachangestellte
Notfallsanitäterin
Medizinstudentin
Notfallmanagement
Medizinstudent
Dualer Student zum Physician Assistant
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Notfall Management
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Verwaltungsfachangestellte
Raumpflege
Raumpflege
Um es für Sie so schnell und unkompliziert wie möglich zu machen, können Sie von unserer Online-Rezeptbestellung profitieren.
Die Rezepte können Sie nach einer Bearbeitungszeit von mindestens zwei Werktagen bei uns abholen. Die Bestellungen werden von uns vor der Abgabe an Sie überprüft. Bitte beachten Sie, dass für diesen Service Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal eingelesen sein muss.
Bitte beachten Sie, dass wir in Bezug auf Rezepte nur Bestellungen für Medikamente bearbeiten können, die Ihnen schon einmal in unserer Praxis verordnet wurden und für neue Medikamente zuerst per E-Mail eine Terminanfrage bei einem unserer Ärzte erfolgen muss.
Für Patienten, die regelmäßig bei uns in Behandlung sind, bieten wir Online-Überweisungsbestellung zu regelmäßigen Kontrollen an. Dabei müssen die Diagnose und der Grund für die Behandlung zwingend im Formular angegeben werden.
Die Überweisungen können Sie nach einer Bearbeitungszeit von mindestens zwei Werktagen bei uns abholen. Die Bestellungen werden von uns vor der Abgabe an Sie überprüft. Bitte beachten Sie, dass für diesen Service Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal eingelesen sein muss.
das Hausarztprogramm für gesetzlich Versicherte (HZV) bietet Ihnen eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau. Wir sind speziell dafür ausgebildet, Ihre Beschwerden aus den unterschiedlichsten Bereichen als erster Ansprechpartner zu behandeln, zu beurteilen und bei Bedarf die Koordination mit Fachärzten, Krankenhäusern oder anderen Gesundheitsberufen zu übernehmen.
Im Hausarztprogramm ist Ihr Hausarzt der erste Ansprechpartner in allen Fragen zu Ihrer Gesundheit. Sie wählen sich dabei Ihren Hausarzt aus.
Das Hausarztprogramm wurde eingeführt, um Patienten eine bessere und umfassendere medizinische Versorgung anzubieten und hat für die Krankenkassen den Vorteil, dass der Hausarzt den Patienten als zentraler Ansprechpartner berät um unnötige Doppeluntersuchungen oder Krankenhausaufenthalte zu verhindern. Heute ist das Hausarztprogramm seit vielen Jahren bereits fester Bestandteil bei unseren Nachbarkollegen*innen und im Gesundheitswesen.
Mit Ihrer Teilnahme entscheiden Sie sich in Gesundheitsfragen für ein Jahr immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen. In Absprache mit Ihrer Hausarztpraxis entscheiden Sie dann über die weitere Behandlung durch andere Ärzte, Kliniken und Physiotherapeuten. Das Ganze wird vom Hausarzt koordiniert und alle Befunde gehen beim Hausarzt ein. Somit behält die Hausarztpraxis leichter den Überblick beispielsweise über die erhobenen Befunde oder über die verschriebenen Medikamente.
Bisher hat unsere Praxis nur über die Rahmenverträge der Krankenkassen mit der KV BW abgerechnet und konnten trotz Budget immer 100 % der Überschreitungen im Hausarztsektor erhalten, was es uns möglich machte unseren Behandlungsstandard hoch zu halten und technisch immer auf dem neusten Stand zu bleiben. Nun sind auch die Hausärzte von Quotierungen betroffen und dies trifft gerade unsere Praxis, welche viel Diagnostik betreibt und einen hohen Anteil an sehr alten Patienten versorgt empfindlich.
Zur Aufrechterhaltung unserer bisherigen Behandlungsstandards und der Umsetzung technischer Neuerungen, brauchen wir eine solide und verlässliche Finanzierung, welche nur über die HZV möglich ist.
Siehe auch: www.mein-hausarztprogramm.de
Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Jedoch muss die Krankenkasse auch HZV-Verträge anbieten. Sie verpflichten sich 1 Jahr lang Ihren Hausarzt als ersten Ansprechpartnerin Gesundheitsfragen aufzusuchen.
Konkret bedeutet dies:
Bei allen gesundheitlichen Fragen und Problemen wenden Sie sich zunächst an Ihre Hausarztpraxis. Gemeinsam mit Ihnen entschieden wir dann ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen wie beispielsweise eine Facharztüberweisung erforderlich sind. Wir als Praxis koordinieren alle erforderlichen Untersuchungen und Befunde. Der Vorteil ist, dass Alles in unserer Praxis zusammenläuft.
Das Hausarztprogramm ermöglicht es uns über verbesserte Digitalisierung auch die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung sowie viele andere Fragestellung einfach und digital zu lösen. Zudem ist ein großer Vorteil insbesondere wenn Sie häufiger ärztliche Behandlung benötigen die hausärztliche Lotsen-Funktion.
Wieso soll ich in einen HZV-Vertrag? Bisher lief es bei mir doch immer wie beschreiben?!?
Ja, das ist eine berechtigte Frage. Bisher haben wir unseren hohen Aufwand über die Rahmenverträge auch finanziert bekommen. Die Zeiten im Gesundheitswesen werden nun aber rauer und die Leistungen für die Versicherten waren sowieso schon sehr beschränkt. Wir haben dennoch immer versucht jedem Patienten einen vollumfänglichen Service zu liefern, was durch die Einschränkungen der finanziellen Mittel ohne HZV de facto nicht mehr möglich sein wird.
Die Krankenkassen haben eine hohe Anforderung an die teilnehmenden Hausärzte seitens Behandlungs-Qualität und die technische Ausstattung. Bisher konnten wir eine Behandlung bieten, welche über das normale Maß hinausging. Über die Rahmenverträge können wir dies nicht mehr im gewohnten Maß abbilden. Die HZV finanzieren jedoch die Vorhaltung von Qualität und Technik, was gerade bei unserer Praxis sehr von Vorteil ist. Dies zahlt sich in jedem Falle für Sie aus. Daneben werden durch die Verträge gezielt die Bereiche gestärkt, die Ihre dauerhafte langfristige hausärztliche Betreuung betreffen. Auch die Vorsorgeleistungen werden in der HZV verbessert.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Für uns Hausärzte ist das „Facharzt-Hopping“ ein sehr großes Problem, weil wir teilweise von Doppelbehandlungen nichts wissen, die Befunde teilweise nicht ankommen und v.a. häufig unnötige Doppelbehandlungen durchgeführt werden, welche oftmals keinen Vorteil für den Patienten haben, das Gesundheitssystem viel Geld kosten und auch bei medikamentöser/operativer Therapie gefährlich sein können.
Überweisungen zu augenärztlichen, frauenärztlichen oder kinderärztlichen Untersuchungen sind nicht erforderlich, grundsätzlich aber dennoch sehr sinnvoll. Im Notfall können Sie wie bisher andere Ärzte ohne Überweisung aufsuchen. Überweisungen sind wichtig, um alle Befunde beim Hausarzt zusammenzuführen und die Behandlung zu lenken.
Wenn Sie an der HZV interessiert, dann sprechen Sie uns einfach an bzw. nehmen über email oder WhatsApp (015110369209) Kontakt mit uns auf. Wir werden Ihnen gerne bei allen Fragen behilflich sein. Ebenso können Sie unsere Ärzte auch in der Sprechstunde zum Thema ansprechen. Gerne können Sie die Einschreibeunterlagen für die HZV mit nach Hause nehmen und in aller Ruhe durchlesen.
Nach der Unterzeichnung des HZV-Vertrages werden Ihre Einschreibeunterlagen an die Krankenkasse weitergeleitet. Dort erfolgt eine Prüfung, ob Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und Sie erhalten eine Bestätigung. Die notwendigen Behandlungen in der Hausarztpraxis laufen selbstverständlich unverändert weiter.
Frühestens zum Ablauf des HZV-Teilnahmejahres kann die Teilnahme am Hausarztprogramm „Hausarztzentrierte Versorgung“ ohne Angabe von Gründen mit der in der Satzung der Krankenkasse angegebenen Frist vor Ablauf schriftlich bei der Krankenkasse gekündigt werden. Ein Hausarztwechsel ist frühestens nach Ablauf eines HZV-Teilnahmejahres möglich. In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf des HZV-Teilnahmejahres den Hausarzt innerhalb des Hausarztprogramms wechseln, z.B. wenn der bisherige Hausarzt nicht mehr am Hausarztprogramm teilnimmt, der Hausarzt umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist, Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist oder das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist. Einen Wechsel des Hausarztes müssen Sie der Krankenkasse schriftlich mitteilen.
Die Krankenkasse kann Ihnen gegenüber die Teilnahme am Hausarztprogramm „Hausarztzentrierte Versorgung“ kündigen, wenn Sie wiederholt gegen die HZV-Teilnahmebedingungen nach ihrer Satzung und Ihrer Teilnahmeerklärung verstoßen (z. B. wiederholte Inanspruchnahme von Fachärzten außer Augenarzt/Gynäkologe ohne Überweisung Ihres gewählten Hausarztes).
Diese Nummer gilt nur während der regulären Öffnungszeiten unserer Praxis. In lebensbedrohlichen Notfällen wenden Sie sich bitte an die 112!
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rezeptbestellung telefonisch, per E-Mail: info@hausaerzte-im-hofgut.de oder per Formular unter Service – Die Rezepte können Sie nach einer Bearbeitungszeit von mindestens 2 Arbeitstagen zu folgenden Zeiten abholen:
Montag | – |
Dienstag | 09.00 – 10.00 Uhr 16.30 – 18.30 Uhr |
Mittwoch | 09.00 – 10.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 – 10.00 Uhr 16.30 – 18.30 Uhr |
Freitag | 09.00 – 10.00 Uhr 13.00 – 14.00 Uhr |
Unsere Praxisansiedlung wurde aus dem Landärzteprogramm des Ministeriums für Soziales und Integration mit Mitteln des Landes zur Sicherstellung der Versorgung gefördert.
Unsere Hausarztpraxis ist eine akademische Lehrpraxis des Universitätsklinikums in Freiburg.